Stand 13.04.2026 2.3.1 Die Schützenkordel wird für Schützen mit einem Mindestalter von 18 Jahren (Vollendung des 18. Lebensjahres im Kalenderjahr des Bataillonsschießens) ausgeschrieben. 2.3.2 Die Schützenkordeln werden aufgelegt geschossen. 2.3.3 Die Schützenkordel darf sowohl mit Luftgewehr als auch mit Luftpistole geschossen werden. 2.3.4 Schützenkordeln werden gesondert ausgeschossen und zählen damit nicht zum Bataillonspokal oder zur … Satzung 2.3 – Schützenkordel weiterlesen
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