| 2.3.1 |
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Die Schützenkordel wird für Schützen mit einem Mindestalter von 18 Jahren (Vollendung des 18. Lebensjahres im Kalenderjahr des Bataillonsschießens) ausgeschrieben. |
| 2.3.2 |
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Die Schützenkordeln werden aufgelegt geschossen. |
| 2.3.3 |
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Die Schützenkordel darf sowohl mit Luftgewehr als auch mit Luftpistole geschossen werden. |
| 2.3.4 |
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Schützenkordeln werden gesondert ausgeschossen und zählen damit nicht zum Bataillonspokal oder zur Kompanie Einzelwertung. |
| 2.3.5 |
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Am Bataillonsschießtag darf für die Schützenkordel nur 1 Serie geschossen werden. Für Sportschützen gilt die Sonderregelung im Anhang „Schützenkordel für Sportschützen“. |
| 2.3.6 |
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Wenn der Schütze eine Schützenkordel (mit oder ohne Eicheln) errungen hat, darf er diese behalten. Er darf sie aber nicht weitergeben (Sohn, Neffe oder Enkel), bei Vereinsaustritt ist die entsprechende Kordel zurückzugeben. Die Kordel und die Eicheln bleiben Eigentum der Schießsportabteilung. |
| 2.3.7 |
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Schützen, denen es am Bataillonsschießtag nicht möglich ist teilzunehmen, wird ein Vorschießen ermöglicht. Der Vorstand der Schießsportabteilung ist diesbezüglich zeitnah zu informieren. Das Vorschießen ist nur an Trainingstagen, inkl. der Trainingstage für das Bataillonsschießen bis maximal zwei Wochen vor dem Termin des Bataillonsschießens möglich. |
| 2.3.8 |
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Die Teilnahmegebühr pro Wertungsserie beträgt 6,00 €. |
| 2.3.9 |
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Der Start zur letzten Wertungsserie für eine Schützenkordel ist um 17:45 Uhr und wird nur bei entsprechender Resonanz verlängert. |
| 2.5.10 |
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Einzelstufen der Schützenkordel (wenn jedes Jahr eine weitere Stufe erreicht wird). |
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