Satzung – Königs-/Königinnenpokal

Aktuelles    13.04.2013

                                 bisherige Anmeldungen:  – Königinnen, – Könige

 


 – Regelwerk

Bei diesem Wettbewerb handelt es sich um reine Wanderpokale.

Diese Wanderpokale werden unter den jeweils zum Bataillonsschiessen amtierenden, sowie zu diesem Zeitpunkt ehemaligen Majestäten des Heimatschutzverein Neuenbeken ausgeschossen.

Alle Könige und Königinnen (amtierende und ehemalige) werden schriftlich zu diesem Event eingeladen. Es soll, wenn möglich eine Rückantwort bis 3 Tage vor dem Bataillonsschiessen erfolgen, damit Scheiben und Ablauf im Vorfeld organisiert werden können. Das Startgeld ist in der gleichen Höhe zu entrichten wie beim Schießen um den Bataillonspokal.

Geschossen werden darf in der Anschlagsart aufgelegt, als Probe auf eine Einzelscheibe (maximal 3 Probeschüsse) und dann auf einen Wertungsstreifen (5 Spiegel mit je 1 Schuss). Gewertet wird die geschossene Höchstringzahl. Bei Ringgleichheit werden erst die 10’er, dann 9’er usw. gegeneinander gewertet. Falls dann immer noch Ringgleichheit bestehen sollte, wird eine Teilerwertung des besten Schusses gewertet.

Die Siegerehrung findet direkt im Anschluß an das Schießen statt. Als spätester Zeitpunkt wird 18.30 Uhr angepeilt. Für den jeweiligen Sieger (1 x König, 1 x Königin) wird der Pokal als Wanderpokal (für 1 Jahr) und jeweils ein Anstecker verliehen. Die jeweiligen Sieger des Pokals dürfen für 2 Jahre nach Gewinn nicht an diesem Wettbewerb teilnehmen.

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