Satzung 2.5 – 150’er Orden

Stand 13.04.2026

2.5.1 Der 150‘er Orden wird für Schützen mit einem Mindestalter von 50 Jahren ausgeschrieben.
2.5.2 Am Bataillonsschießtag darf jeweils nur 1 Serie geschossen werden.
2.5.3 Geschossen wird in der Anschlagsart aufgelegt.
2.5.4 Die Teilnahmegebühr pro Wertungsserie beträgt 3,00 €.
2.5.5 Die an dieser Wertung teilnehmenden Schützen müssen 1 Serie á 15 Schuss machen. Die höchste Gesamtringzahl (max. 150 Ringe) des Schützen kommt zur Endwertung.
2.5.6 Der Start zur letzten Wertungsserie für den 150’er Orden ist um 17:45 Uhr.