Anmeldung zu Meisterschaften
Die Anmeldung zu Meisterschaften erfolgt durch die Schießsportabteilung beim jeweils zuständigen Verband. Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Schütze, an der betreffenden Meisterschaft teilzunehmen oder eine Verhinderung der Schießsportabteilung so früh wie möglich mitzuteilen. Sollte ein Schütze nach erfolgter Anmeldung seine Teilnahme zurückziehen und eine kostenfreie Stornierung beim zuständigen Verband aufgrund des verspäteten Eingangs der Abmeldung nicht mehr möglich sein, sind die dadurch entstehenden und der Schießsportabteilung in Rechnung gestellten Kosten vom betreffenden Schützen zu übernehmen. In begründeten Ausnahmefällen, beispielsweise bei Krankheit, kann nach vorheriger Abstimmung mit dem Vorstand von dieser Regelung abgewichen werden. Wir bitten daher darum, eine Verhinderung unverzüglich nach Bekanntwerden an die für die Meisterschaftsmeldungen zuständige Person der Schießsportabteilung zu melden. So können gegebenenfalls noch Kosten vermieden werden.