Stand 13.04.2026
| 2.5.1 | Der 150‘er Orden wird für Schützen mit einem Mindestalter von 50 Jahren ausgeschrieben. | ||||||||||
| 2.5.2 | Am Bataillonsschießtag darf jeweils nur 1 Serie geschossen werden. | ||||||||||
| 2.5.3 | Geschossen wird in der Anschlagsart aufgelegt. | ||||||||||
| 2.5.4 | Die Teilnahmegebühr pro Wertungsserie beträgt 3,00 €. | ||||||||||
| 2.5.5 | Die an dieser Wertung teilnehmenden Schützen müssen 1 Serie á 15 Schuss machen. Die höchste Gesamtringzahl (max. 150 Ringe) des Schützen kommt zur Endwertung. | ||||||||||
| 2.5.6 | Der Start zur letzten Wertungsserie für den 150’er Orden ist um 17:45 Uhr. | ||||||||||